begleitetes fahren ab 17


ab dem 1. oktober 2006 dürfen hessische jugendliche schon vor dem 18. geburtstag selbst ans steuer, wenn sie die fahrprüfung bestanden haben!

das "begleitete fahren ab 17" (bf 17) wurde nach den positiven erfahrungen in anderen bundesländern im rahmen eines modelversuches auch für hessen eingeführt. ganz bewusst heißt es nicht "führerschein ab 17", da der schwerpunkt der regelung auf dem "begleiteten fahren" liegt. die jungen fahranfänger müssen immer einen in der prüfbescheinigung eingetragenen beifahrer ihres vertrauens neben sich sitzen haben. durch das "begleitete fahren ab 17" sollen sich fahranfänger routine aneignen, bevor sie mit 18 jahren ganz alleine am steuer sitzen. ziel ist es, das unfallrisiko zu verringern.

zu den fragen rund um das thema "begleitetes fahren ab 17" im einzelnen:

 

wer darf fahren?


der 17-jährige jugendliche darf nach bestandener fahrprüfung bis zum 18. geburtstag nur zusammen mit einer zugelassenen begleitperson fahren.

was ist eine begleitperson? wer darf begleiten?

die begleitpersonen werden mit dem fahranfänger mitfahren. sie sollten selbst fahrerfahrung mitbringen und sich auch zeit nehmen können, mit dem jugendlichen regelmäßig zu fahren.

die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, mindestens 5 jahre einen pkw-führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 3 punkte in flensburg haben.

 

was muss man tun, um an dem programm bf 17 teilnehmen zu können?

wenn sechzehneinhalb- oder siebzehnjährige sich zur teilnahme am programm begleitetes fahren ab 17 entschließen, müssen drei voraussetzungen erfüllt werden:

  • es muss eine ausbildung in einer fahrschule erfolgen.

  • es muss ein antrag auf die teilnahme am programm begleitetes fahren ab 17 und ein antrag auf ausstellung eines kartenführerscheins ab 18 bei der führerscheinstelle gestellt werden.

  • es muss ein begleiter oder mehrere begleiter - mit zustimmung des gesetzlichen vertreters - benannt werden.

 

zu welchem zeitpunkt tut man was? welche fristen sind zu beachten?

frühestens sechs monate vor dem 17. geburtstag dürfen sich jugendliche bei der fahrschule anmelden.

frühestens drei monate vor dem 17. geburtstag darf die theoretische fahrprüfung abgelegt werden.

frühestens ein monat vor dem 17. geburtstag darf die praktische fahrprüfung abgelegt werden.

was passiert, wenn ein jugendlicher die fahrprüfung bestanden hat?

sind beide prüfungen erfolgreich bestanden, bekommt man mit dem 17. geburtstag eine spezielle fahrerlaubnis zum fahren in begleitung. auf dieser sogenannten prüfbescheinigung stehen die namen der zugelassenen begleiter. die probezeit beginnt.

ab dem 18. geburtstag wird dann der (richtige) kartenführerschein ausgehändigt.

 

worauf ist in der phase des begleiteten fahrens zu achten?

die prüfungsbescheinigung verpflichtet zur einhaltung folgender regeln.

  • bis zum 18. geburtstag darf nur mit eingetragener begleitung gefahren werden.

  • die prüfbescheinigung und der ausweis sind beim fahren immer mitzuführen.

  • der kraftfahrzeugversicherung muss vor der ersten fahrt mitgeteilt werden, dass das fahrzeug für begleitetes fahren ab 17 genutzt wird.

was ist noch wichtig?

die fahrberechtigung ist nur in deutschland gültig. sie gilt nicht im ausland.

die anzahl der begleiter ist derzeit nicht beschränkt. allerdings geht man in der regel von zwei bis drei begleitern aus. für jede als begleiter einzutragende person ist eine gebühr zu entrichten, da die fahrerlaubnis- und zulassungsbehörde den punktestand in flensburg prüft.

die prüfbescheinigung berechtigt zum begleitenden fahren von fahrzeugen der klasse b-be. darüber hinaus darf der jugendliche fahrzeuge der klassen s, m und l ohne begleitung fahren.

die ausbildung für das begleitete fahren umfasst alle theoretischen- und praktischen bestandteile der 'normalen' fahrausbildung. mehrkosten im vergleich zu einem führerschein mit 18 jahren entstehen lediglich durch die gebühren für die prüfbescheinigung.

den begleitpersonen wird die teilnahme an einer informationsveranstaltung in der fahrschule empfohlen, in der auf die besonderheiten beim begleiteten fahren aufmerksam gemacht wird. beispielsweise darf die begleitperson nicht mehr als 0,5 promille alkoholkonzentration im blut haben, wenn sie den jugendlichen begleitet.

grundsätzlich ist es auch möglich, nachträglich begleiter eintragen zu lassen. dazu muss eine neue prüfbescheinigung ausgestellt werden, wofür die einwilligung der erziehungsberechtigten vorzulegen ist.

diese ausführungen von fahrdoch stehen ihnen auch als pdf-file zum download zur verfügung. darüber hinaus können sie sich hier das offizielle infoblatt des hessischen ministeriums für wirtschaft, verkehr und landesentwicklung runterladen.